ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES:

Nachstehende Bedingungen liegen unseren sämtlichen Lieferungen und Leistungen zugrunde und bilden einen inkorporierten Bestandteil der abgeschlossenen Vert räge. Der Besteller hat die Vertragsunterlagen eingesehen und ist mit den darin enthaltenen Bestimmungen einverstanden. Geschäftsbedingungen, welcher Art immer, insbesondere Einkaufsbedingungen, die zu diesen Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen und Leistungen im Widerspruch stehen, sind im vollen Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann, und in welcher Form uns diese zur Kenntnis gebracht wurden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer vorangehenden ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung. Still schweigen gegenüber Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers gilt keinesfalls als Zustimmung.

2. ANGEBOT, ANNAHME:

Verträge kommen stets mit dem Inhalt unserer schrif tlichen, fernschriftlichen oder mittels Telefax aufgegebenen Angebote zustande. Änderungen jedweder Art werden f ür uns erst dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich , fernschriftlich oder mittels Telefax bestätigen.

3. LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

Alle Preise verstehen sich ab unserem Lager Wien. Transportkosten und Transportrisiko sowie Gefahr un d Kosten der Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers. Als Lieferung gilt die Abfertigung der Ware in unserem Lager. Änderungen der Konditionen können vorgenommen werde n, wenn sich die den diesbezüglichen Leistungen zugrun de liegenden Kosten verändern. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Serviceverträgen wird die monatliche Se rvice- pauschale nach im Servicevertrag angegebenen Zeitintervallen im Voraus von uns in Rechnung geste llt. Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind vom Auftraggeber 6% Verzugs zinsen pro Jahr zu bezahlen. Ferner hat der im Zahlungsver zug befindliche Besteller sämtliche Kosten der außerger ichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung insbesondere Anwaltskosten nach den autonomen Honorarrichtlinien (AHR), subsidiär nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu beza hlen. Der Besteller ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche g egen unsere Forderungen aufzurechnen.

4. EIGENTUMSVORBEHALT:

Es wird nur unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung samt Nebenforderungen in unserem Eigentum. Der Besteller darf während der Zeit des aufrechten Eigentumsvorbehaltes hinsichtlich der in unserem Ei gentum stehenden Gegenstände keine Verfügung treffen, wodu rch unser Eigentum verletzt würde. Zahlungsverzug berechtigt uns zur Rückholung der ge lieferten Waren und zur sofortigen Auflösung des Vertrages. Rückholkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Bestellers. Eventuelle weitere Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. Die gleichen Rechte stehen uns zu, wenn über das Vermögen des Bestellers der Konkurs oder das Ausgleichsverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung des Konkurses mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wurde.

5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG:

Unterlässt es der Besteller bei Serviceverträgen trotz gehöriger Mahnung innerhalb der in dieser gesetzten Nachfrist die fälligen Kosten zu bezahlen, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag einseitig aufzulösen. Unberührt bleibt unser Recht auf Kündigung des Servicevertrag es aus wichtigem Grund.

6. KÜNDIGUNG VON SERVICEVERTRÄGEN:

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Die Gewährleistung für auftretende Mängel von Leistungen aus Serviceverträgen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, die Gewährleistung auf Ersatzteile beträgt 6 Monate. Etwaige Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung der Leistung schriftlich anzuzeigen, berechtigen den Besteller jedoch nicht dazu, seine Zahlungen einzustellen. Die Beweislast, dass der Mangel bei Übergabe des Leistungsgegenstandes vorgelegen ist, trifft den Erwerber, selbst wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe hervorkommt.

7. SCHADENERSATZ UND PRODUKTHAFTUNG:

Die Haftung für alle Schäden, die der Besteller erleidet, wird für leicht fahrlässiges und schlicht grob fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Leistungen aus Serviceverträgen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, entgangene Gewinn, etc. wird ausgeschlossen. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler, die ein Unternehmer erleidet, wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, diese Freizeichnungsklausel einschließlich der Verpflichtung, die Freizeichnungsklauseln wieder an die nächsten Vertragspartner zu überbinden, mit seinen Abnehmern zu vereinbaren. Die Haftung für Regressansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz wird ausgeschlossen.

8. ZESSION UND AUFRECHNUNG:

Der Besteller kann seine Forderungen gegen uns nur nach unserer schriftlichen Zustimmung abtreten. Wir sind berechtigt, jederzeit mit unseren Forderungen gegen Forderungen des Bestellers aufzurechnen.

9. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT:

Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht. Das UN-Kaufrecht (BGBl. 1988/96) ist aber nicht anzuwenden. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Wien vereinbart; wir sind aber berechtigt, Klagen aus dem Vertrag auch bei jenem Gericht einzubringen, das nachden für den Staat, in dem der Besteller seinen Gesc häfts- oder Wohnsitz hat, maßgeblichen Rechtsvorschriften hierfür sachlich und örtlich zuständig ist.